Neues Konsensuspapier für drahtlose Übertragungsanlagen in Schulen

Inklusion in Schulen – Schüler:innen mit Förderschwerpunkten wie Hören gemeinsam mit sogenannten Regelschüler:innen unterrichten. Was in der Theorie schon lange Standard in Deutschland ist und wie es in der Praxis aussehen könnte, empfiehlt nun ein neues Konsensuspapier.

Was ist eigentlich notwendig, um trotz Hörminderung gleichberechtigt zu lernen?

Drahtlose Übertragungsanlagen wie Roger sind für Schüler:innen mit Hörminderung oder funktionaler Hörstörung nicht nur eine große Erleichterung beim Lernen und daher Standard bei beinahe jeder Kinder-Versorgung mit Hörsystemen. Sie bilden auch die Grundlage zur Inklusion in deutschen Schulen. 

Inklusion soll auch Schüler:innen mit Behinderungen die Möglichkeit der freien Wahl der Schule bieten und gemeinsames Lernen sowie Unterstützung und Förderung von Anfang an selbstverständlich machen. 

Bei der Beantragung der Kosten von Übertragungsanlagen ist es jedoch noch immer nicht selbstverständlich, dass Lernende auch in dem Umfang ausgestattet werden, wie es für gleichberechtigtes Lernen notwendig wäre.

Um hier eine einheitliche Basis zu schaffen, wurde in den letzten Jahren in einem Arbeitskreis aus unterschiedlichsten Disziplinen an einem gemeinsamen Statement gearbeitet, das eine klare Empfehlung ausspricht und nun verabschiedet wurde – dem Konsensuspapier.

Was bedeutet dies für die Pädakustik und wie kann es uns helfen?

Die wohl größte Errungenschaft ist die unabhängige Meinung von Vertretern der Medizin, Pädagogik und Hörakustik. Denn auch wenn wir bereits vielfach durch Studien den positiven Einfluss drahtloser Übertragungsanlagen bestätigen konnten, die Glaubwürdigkeit aus der täglichen Praxis konnte bisher schwer allgemein greifbar gemacht werden.

Aber auch der empfohlene Umfang spielt eine wichtige Rolle, denn immer häufiger werden notwendige Instrumente abgelehnt, mit der Begründung sie seien nicht audiologisch notwendig. Denn eine Bestimmung darüber, was notwendig ist, existierte bisher nicht.

Das Konsensuspapier ist eine Hilfestellung zur Beurteilung und Beschreibung der Ausgangssituation, wodurch anhand unterschiedlichster Parameter eine nachvollziehbare, individuelle Empfehlung des Umfanges abgeleitet und begründet werden kann.

Zudem werden auch Themen wie der positive Einfluss eines Klassenzimmer-Lautsprechers wie Roger Dynamic SoundField aufgegriffen, die wiederum der Schule als Begründung gegenüber dem Schulträger nützlich sein können.

Denn häufig muss nicht nur die Krankenkasse für die individuelle Ausstattung der Betroffenen aufkommen, sondern auch der Schulträger kann mit der Kombination und Erweiterung eines Klassenzimmer-Beschallungssystems einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leisten, die am Ende jedem dienlich ist – ganz gleich ob mit oder ohne Hörminderung, ob Lernende oder Lehrende.

Wer ist eigentlich in der Pflicht?

Auch wenn das Thema Kosten eine eindeutige Zuordnung noch offen lässt, geht klar hervor, dass es beim inklusiven Lernen um mehr geht, als einem schwerhörigen Kind ein Zusatzmikrofon zur Verfügung zu stellen.

Inklusion bedeutet interdisziplinär den Grundbedarf für die Betroffenen zu ermitteln, aber auch die Betroffenen so zu integrieren, dass keine Nachteile entstehen und gleichberechtigtes Lernen ohne Risiken wie Ausgrenzung sichergestellt ist. Hier ist somit nicht nur die Krankenversicherung allein in der Pflicht, sondern jede Institution die zur Barrierefreiheit verpflichtet ist, wie auch die Schule selbst.

So sehen wir diesen gemeinsamen Konsens als Chance, unabhängig über die Möglichkeiten und idealen Voraussetzungen in der Pädakustik aufzuklären und auch eine Basis für Ihre kleinsten Kund:innen zu schaffen, die diesen von Anfang an einen fairen Start ermöglicht. 

Beziehen Sie sich daher gern bei Ihrer Kostenbeantragung auf das neue Konsensuspapier, ganz gleich ob für den individuellen Grundbedarf bei Krankenkassen oder auch für das Thema Inklusion direkt an Schulen, die hierdurch eine Basis erhalten, um an den Schulträger heranzutreten.

Das Konsensuspapier steht Ihnen über die beteiligten Stellen und Ausschüsse, sowie auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung.


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